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Handelsregister und die Anforderung von Handelsregisterauszügen

Geschrieben von Horst Lager   
Mittwoch, 27. Oktober 2010


Das Handelsregister sammelt relevante Fakten und wichtige Informationen zu allen angemeldeten Kaufleuten und Unternehmen einer Region. Dazu gehören Informationen zu den Standorten von Sitz und Niederlassungen ebenso wie der Umfang geschäftlicher Aktivitäten, die vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, Geschäftsführer usw.), Angaben zur Rechtsform und Grund- oder Stammkapital des Unternehmens. Das von den örtlich zuständigen Registergerichten geführte Handelsregister dient somit als Organ der Veröffentlichung der unternehmerischen Aktivität und erfüllt eine Beweis-, Kontroll- und Sicherheitsfunktion, die durch die Offenlegungspflicht für alle nicht von einer natürlichen Person repräsentierten Gesellschaften gewährleistet ist. Außerdem ist das Handelsregister in zwei Abteilungen gegliedert. Abteilung A führt alle Übernehmen auf, die nicht Kapitalgesellschaften sind. Dazu gehören hauptsächlich Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften. Abteilung B verzeichnet die Kapitalgesellschaften. Seit 2007 kann das Handelsregister für bundesweite Recherchen auch im Internet konsultiert werden.

Jede Person kann ohne Begründung Auskunft über ein bestimmtes Unternehmen anfordern. Dieser sogenannte Handelsregisterauszug ist über einen Eintrag (§9, Abs. 1 HGB) kostenpflichtig einzufordern. Die Gebühren richten sich nach der Kostenordnung (KostO, Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) und liegen für die Erteilung von Ablichtungen, die elektronisch geführt werden, für eine unbeglaubigte Datei in Höhe von 5 Euro, beziehungsweise für eine beglaubigte Datei in Höhe von 10 Euro (§ 89). Für die Anforderung von Kopien aus dem Grundbuch werden für unbeglaubigte Ablichtungen 10 Euro, für beglaubigte Ablichtungen 18 Euro erhoben (§ 73). Die elektronische Recherche von Firmen und der Abruf von Veröffentlichungen (s. Adresse oben) sind kostenfrei, jedoch fallen auch hier für die Anforderung von Dokumenten Gebühren an.