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Unternehmensformen - Welche sind für mein Unternehmen am besten geeignet?

Geschrieben von Kristina Kraj   
Dienstag, 27. November 2007
Jeder Selbstständige sollte vor seiner Gründung genau überlegen welche Unternehmensform für seine Geschäftsidee passend ist. Eine Reihe von diversen Unternehmensformen finden sie nachfolgend aufgelistet.  

Die Rechtsform artikuliert die gesetzlichen Bedingungen bei einer Existenzgründung, die in jeglicher Weise geschäftlich betreibt wird. Bei einer Geschäftsidee wir die Rechtsform vertraglich festgesetzt.


Rechtsformen geben Aufklärung über die Haftung der Causeur sowohl deren Rechte.


Je hierauf Rechtsform gibt es ungleiche Erfordernis, wie z.B. die Aufwendung, die federführend sind.

Bei Personengesellschaften bürgen mindestens ein Causeur mit seinem Eigenkapital für die finanziellen Obliegenheit des Gesellschafts. Bei den Rechtsformen der GmbH okkasionell Co. KG (Kapitalgesellschaften) haften die Causeur mit den jeweiligen Etat. Ist eine natürliche Jemand (d.h. Hauptträger von Befugnisse dazu Pflichten) als Einzelunternehmer aktiv, haftet die Jemand mit dem eigenen Vermögen.


Die AG (Aktiengesellschaft)


Eine AG ist eine Unternehmensart bei der das Gesellschaftskapital in Aktien aufgeteilt ist. Die Aktiengesellschaft ist eine global geachtete Rechtsform.



Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

An der GmbH beteiligen sich auch andere juristische oder natürliche Personen mit Vermögenseinlagen. Bei der Gründung einer GmbH ist ein Mindestkapital in Höhe von ca. 25.000 € notwendig.


Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)


Die GbR ist ein Zusammenschluss von natürlichen bzw. juristischen Personen, die durch ein nidergeschriebenes Arrangement fixiert haben um ein gemeinsames Zweck auf eindeutige Art zu subventionieren. Die Gruppe bürgerlichen Rechts ist mithin eine Personengesellschaft.


OHG Die offene Handelsgesellschaft


Die OHG ist eine Personenhadelsgesellschaft in der sich zumindest 2 oder mehrere natürliche evtl. auch juristisch Individuen verbünden und in einem kooperativ Geschäft ein Handelsgewerbe betätigen.


Stille Gesellsschaft


Bei der Stillen Gesellschaft partizipiert sich eine natürliche oder juristische Person am Handelsgewerbe einer anderen mit einer Vermögenseinlage. Für Andere ist dies nicht ablesbar. Bei der AG muss jedoch diese Individum kundgegeben werden.