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Beiträge in der PKV nach dem Äquivalenzprinzip

Geschrieben von Ulrich Lindemann   
Mittwoch, 13. Juni 2007

Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenkasse arbeitet die private Krankenversicherung nach dem Äquivalenzprinzip.

Die Beiträge werden bei der PKV nach dem Äquivalenzprinzip erhoben. Es besteht hier eine direkte Beziehung zwischen der Höhe des Beitrags und des Leistungsumfangs. Je weitreichender der Versicherungsschutz und die voraussichtlich in Zukunft in Anspruch genommenen Leistungen, um so höher ist der Beitrag bei der Privaten Krankenversicherung. Bei der gesetzlichen Krankenkasse gibt es diesen direkten Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung nicht. Denn die Beiträge werden ausschließlich nach dem Einkommen berechnet, jedoch nicht unbegrenzt, sondern maximal bis zu Beitragsbemessungsgrenze, die jedes Jahr auf die aktuellen Lohnerhöhungen angepasst wird.
Äquivalenzprinzip bedeutet des weiteren, daß die Beitragshöhe bei der PKV vom Eintrittsalter bei Beginn der Versicherung abhängig ist. D.h. je früher man sich für eine Private Krankenversicherung entscheidet, um so günstiger ist der Tarifbeitrag. Ebenso spielt bei der Aufnahme in die PKV der aktuelle Gesundheitszustand eine Rolle für den Beitrag. Da das Geschlecht für die Kosten in der Krankenversicherung versicherungsmathematisch eine entscheidende und wichtige Rolle spielen, gibt es unterschiedliche Tarife für Männer und Frauen. Grundlage für den langfristigen Beitrag ist also der Ist-Zustand bei der Aufnahme in die PKV. Spätere Veränderungen z.B. im Gesundheitszustand wirken sich nach Vertragsbeginn nicht mehr negativ aus. Falls der Versicherungsnehmer im späteren Versicherungsverlauf einen höheren Versicherungsschutz, d.h. bessere Leistungen wünscht, sind hier wie zu Anfang noch einmal die Gesundheitsfragen zu beantworten und werden von der Gesellschaft für die höheren Tarife neu überprüft.
Mit den Alterungsrückstellungen wird bei der PKV Vorsorge für das Alter getroffen. Statistische Erhebungen zeigen, daß die Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen zwischen dem 30. und 80. Lebensjahr um das 10 bis 12 fache steigt. Dieser Kostenentwicklung wird durch die Alterungsrückstellungen Rechnung getragen. Es gibt zwei Möglichkeiten der Beitragskalkulation, das Umlageverfahren, wie es die GKV verwendet und das Anwartschaftsdeckungsverfahren in der PKV. Durch das Anwartschaftsdeckungsverfahren mit den Alterungsrückstellungen werden entsprechende Rücklagen für die höheren Kosten im Alter gebildet.

Autor: Ulrich Lindemann
info [ et ] pkv-krankenkassen-vergleich.de