Den Ruhestand unter Palmen genießen
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Geschrieben von Sven Kramer
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Sonntag, 3. Februar 2008 |
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Immer mehr Deutsche wollen ihren verdienten Ruhestand im Süden verbringen. Doch dabei sollte bei der Altersvorsorge darauf geachtet werden, dass nicht jede Rente ins Ausland überwiesen wird oder das es dabei einige Abschläge geben kann.
Es ist der Traum vieler Deutscher, den Lebensabend unter der Sonne des Südens zu verbringen. Egal ob in der eigenen Finca mit Blick aufs Meer oder im Häuschen mit Garten, umgeben von riesigen Olivenplantagen. Jedes Jahr sind es Tausende, die sich diesen Traum erfüllen. Nicht selten heißen die Ziele Spanien, Italien oder sogar die Dominikanische Republik. Bisher sind es schon fast 1,5 Millionen Renten die ins Ausland überwiesen werden und damit ist sicherlich noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht. Doch Vorsicht bei der Altersvorsorge, denn nur bestimmte Renten können ins Ausland transferiert werden und manchmal ist sogar mit Abschlägen zu rechnen. Darum ist es besonders ratsam durch einen Versicherungsvergleich die richtige private Vorsorge auszuwählen, um nicht doch ungewollt in Deutschland bleiben zu müssen. Zwar gilt für die gesetzliche Rentenversicherung: Wer Beiträge eingezahlt hat, bekommt die Rente überallhin ausgezahlt. Doch leider wird diese zukünftig nicht mehr ausreichen. Außerdem sollte der Rentenkasse der dauerhafte Ruhestand im Ausland etwa vier Monate vorher mitgeteilt werden. Unter Umständen kann es nämlich zu einer geringeren Rente führen. Genauso wie bei der staatlich geförderten Riester-Rente. Diese wird ebenfalls ins Ausland überwiesen. Allerdings werden dann die einst gewährten Steuervorteile zurückgefordert und das anteilig für jeden Monat, bis die Zuschüsse getilgt sind. Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrenten, die wegen der Arbeitsmarktlage in Deutschland gezahlt werden, sind hingegen nicht ins Ausland transferierbar. Ebenso gilt das für Renten mit Beitragszeiten außerhalb des Bundesgebiets. Es sei denn, es handelt sich dabei um einen Rentner mit Deutscher oder Europäischer Staatsangehörigkeit (EU), der vor dem 19. Mai 1950 geboren wurde und vor dem 19.Mai 1990 aus Deutschland ausgewandert ist. Eine gute Möglichkeit für die private Altervorsorge bietet somit eine risikominimierte fondsgebundene Rentenversicherung oder eine Kapital-Lebensversicherung, die mit Beendigung der Vertragslaufzeit als monatliche Rente ausgezahlt werden kann. |