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Beim Vergleich von Versicherungen, die man auf dem deutschen Versicherungsmarkt findet, findet man neben einer Reihe wohlbekannter Versicherungsarten wie etwa den Unfallversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Lebensversicherungen oder auch privaten Krankenversicherungen auch einen Reihe weniger bekannter, aber zunehmend bedeutender Versicherungen, wie etwa den Zahnzusatzversicherungen. Einige dieser Versicherungsarten gehören zu den Direktversicherungen. Hierunter versteht man einen Lebensversicherungsvertrag. Dieser Lebensversicherungsvertrag wird vom Arbeitgeber, der als Versicherungsnehmer auftritt, auf das Leben eines Arbeitnehmers abgeschlossen. Der Arbeitnehmer ist in diesem Fall die versicherte Person, die damit auch bezugsberechtigt ist, ebenso wie seine Hinterbliebenen. Abgeschlossen werden muss ein solcher Vertrag bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer. Weitere Direktversicherungen sind etwa die Unfallzusatzversicherungen oder auch die Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen. Diese beiden Versicherungsarten gehören deshalb zu den Direktversicherungen, weil sie im Zusammenhang mit Lebensversicherungen abgeschlossen werden. Ebenfalls die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Unfallversicherung sind Arten von Direktversicherungen. Die Direktversicherungen sind ebenfalls durch eine Reihe von Besonderheiten ausgezeichnet. Demnach ist der Arbeitgeber keinesfalls dazu verpflichtet eine solche Direktversicherung für den Arbeitnehmer abzuschließen. Es finden sich zwar einige größere Firmen, die diese Form der Altersvorsorge anbieten, aber es ist keinesfalls Norm eine derartige Versicherung abzuschließen. Eine Direktversicherung hat weiterhin gegenüber den „normalen“ Lebensversicherungen die Besonderheit, dass sie nicht vorzeitig gekündigt werden kann, so wie das häufig bei regulären Lebensversicherungen der Fall ist. Sollte jetzt also der Fall eintreten, dass ein Arbeitnehmer, für den der Arbeitgeber eine solche Direktversicherung abgeschlossen hat, die Firma – also den Arbeitgeber – wechselt, dann finden sich 3 Möglichkeiten im Umgang mit dieser Situation. Die erste Möglichkeit sieht vor, dass der neue Arbeitgeber den bestehenden Versicherungsvertrag übernimmt. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass der Arbeitnehmer als Versicherungsnehmer in den Vertrag eintritt und die Beiträge dann privat weiterzahlt. Eine letzte Möglichkeit wäre es, wenn die Versicherung beitragsfrei mit entsprechend geringeren Leistungen gestellt wird. In diesem Fall würde die Versicherung mit ihren Leistungen dem Arbeitnehmer auch weiterhin zustehen. |