|
Durch das Beilfesystem ist es für die meisten Beamten sinnvoll und günstiger sich in einer privaten Krankenversicherung zu versichern, dies betrifft auch deren Familienangehörigen.
Die Private Krankenversicherung ist für Beamte schon immer besonders geeignet gewesen, da sie Tarife anbieten kann, die eine Ergänzung zu den Beihilfetarifen darstellt, und so eine besonders günstige Möglichkeit für den Beamten ist, sich kranken zu versichern. Deshalb sind auch die meisten Beamten in der PKV versichert. Sie haben immer den Status der freiwilligen Versicherung und können sich immer privat versichern, was bei einem Angestellten nur möglich ist, wenn er mit seinem Jahresbrutto über der Beitragsbemessungsgrenze liegt und das über einen Zeitraum von 3 Jahren hintereinander. Der Arbeitgeberzuschuss entfällt bei den Beamten, da sie stattdessen die Beihilfe von ihrem Dienstherrn erhalten. Beamte haben zusätzlich noch verbesserte Aufnahmebedingungen, denn seit dem 1. Juli 2000 darf kein Beamtenanfänger oder dessen Familienangehörige von einer privaten Krankenversicherung aus Risikogründen abgelehnt werden, es darf keine Leistungsauschlüsse geben und bei einem erschwerten Risiko ist der Risikozuschlag auf eine maximale prozentuale Höhe beschränkt. Der Beamtenanfänger und dessen Familie muß innerhalb von 6 Monaten nach Beginn seines neuen Arbeitsvertrages für diese Möglichkeit entscheiden, sonst gelten die normalen Annahmekriterien, d.h. Gesundheitsprüfung im Antrag und eine Ablehnung durch die Versicherung ist möglich. Die Tarife der PKV sind so ausgelegt, daß die Leistungen der Beihilfe auf maximal 100% aufgestockt werden. Durch die Beihilfeergänzungstarife hat der Beamtenanwärter die Möglichkeit, in verschiedenen Bereiche wie Krankenhaus oder ambulante Behandlung die Leistungen auf die eines Privatpatienten anzuheben. Der Beitragsanteil für die besseren Leistungen, als in der gesetzlichen Krankenkasse sind vom Versicherten allerdings voll selbst zu tragen auch die erleichterten Aufnahmebedingungen gelten hier nicht. Zu den Beamtenanfängern zählt man Beamte auf Probe, Beamte auf Zeit, z.B. Zeitsoldaten und Beamte auf Lebenszeit, z.B. Berufssoldaten. Zu den Beamtenanfängern gehören nicht Beamte auf Widerruf und Beamtenanwärter in Ausbildung. Die Private Krankenversicherung Kinder ist bei einem Neugeborenen, wenn einer der Elternteile seit mindestens 3 Monaten privat versichert ist, bei der gleichen Gesellschaft ohne Risikoprüfung und Wartezeit rückwirkend möglich. Der Aufnahmeantrag muß innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt des Kindes gestellt werden.
Autor: Ulrich Lindemann info [ ät ] pkv-krankenkassen-vergleich.de |