Die Unfallversicherung - Reduzierung des finanziellen Risikos im Versicherungsfall
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Geschrieben von Julia Siebel
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Dienstag, 13. November 2007 |
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Für jeden Arbeitnehmer als auch Auszubildenden besteht ganz unabhängig von der Einkommenshöhe der Schutz durch eine gesetzliche Unfallversicherung. Auch einige spezielle Personengruppen wie Kinder, Studenten, Schüler und Landwirte sind im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Im Allgemeinen sind Unfälle bei der Arbeit, Berufskrankheiten und diverse Gesundheitsgefährdungen durch die Arbeit im Leistungsumfang der gesetzlichen Unfallversicherung inbegriffen. Im Versicherungsfall haben die Leistungsempfänger Anspruch auf 80% des ausgefallenen Bruttoentgeltes, sofern der Versicherte eine Zeit lang krankheitsbedingt ohne Einkommen bleibt. Dieses sogenannte Verletztengeld zahlt der Versicherungsträger bis zu 78 Wochen nach Gewährungsbeginn. Weiterhin abgedeckt sind auch sämtliche notwendige ärztliche Behandlungen, Arzneimittel und mögliche Aufenthalte im Krankenhaus. Außerdem werden sämtliche Rehabilitationsmaßnahmen von der Versicherung getragen. Da leider nicht allen Patienten die Rückkehr in ihren bislang ausgeübten Beruf möglich ist, aufgrund der Schwere ihrer Krankheit, bietet die Unfallversicherung die Möglichkeit einer Umschulung für einen anderen Berufszweig. Für einige Personen empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung, da besonders Hausfrauen sowie Arbeitnehmer mit geringer Qualifikation im Versicherungsfall keinen Anspruch auf Leistungen seitens der gesetzlichen Unfallversicherung haben. Ein Vertragsabschluss gestaltet sich für diese Personen als sehr sinnvoll, da das finanzielle Risiko im Krankheitsfall ansonsten sehr unübersehbar ist und schnell zur Schuldenfalle anwachsen kann. Aber auch alle anderen Personenkreise profitieren vom Abschluss einer privaten Unfallversicherung, da diese insbesondere bei Freizeitunfällen greift, wohingegen die gesetzliche die Leistungen ausschließt. Weiterer Vorteil einer privaten Unfallversicherung ist die Übernahme der Finanzierung im Invaliditätsfall des Versicherungsnehmers, ein behindertengerechter Wohnungsumbau eingeschlossen. Des Weiteren sagen die privaten Versicherer bei Unfalltod des Versicherten den Hinterbliebenen einen vor Versicherungsabschluss vereinbarten Geldbetrag zu. |